Manufaktur
Deutschland
Umbauten Tuning Verkauf Events Galerie
Termin buchen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026. Bitte durch einen Rechtsbeistand prüfen und finalisieren.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Leistungen und Lieferungen zwischen Ronny Saleika Fahrzeughandel, Geschäftsbezeichnung RS Racing, Inhaber Ronny Saleika, Hauptstraße 7, 56479 Hüblingen, Deutschland (nachfolgend „RS Racing") und dem Kunden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RS Racing stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsangebot

(1) RS Racing bietet folgende Leistungen an:

a) Umbau-Beratung: kostenpflichtiges Beratungsgespräch (persönlich in Hüblingen oder telefonisch) zu Konzept, technischer Umsetzbarkeit, Preis und Zeitplan eines individuellen Superquad-Umbaus.

b) Umbau-Buchung: verbindliche Auftragserteilung für einen individuellen Superquad-Umbau auf Basis eines vom Kunden bereitgestellten Spendermotorrades oder Basisfahrzeugs.

c) Dyno & Tuning: Leistungsmessungen und Motorabstimmungen auf dem Rollenprüfstand.

d) Reparatur: Instandsetzung und Fehlersuche in der Werkstatt.

e) Verkauf: Verkauf von straßenzugelassenen Quads, Teilen und Zubehör.

(2) Umfang, Ablauf und Preis der Leistungen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, ergänzt durch diese AGB.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Kunde gibt durch Online-Buchung, telefonische oder schriftliche Erklärung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald RS Racing die Buchung oder Bestellung ausdrücklich per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder schriftlich bestätigt.

(3) Bei kostenpflichtigen Terminen (Umbau-Beratung, Umbau-Buchung) kommt der Vertrag mit dem vollständigen Eingang der Zahlung zustande.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Umbau-Beratung kostet 150 € pro Gespräch. Bei Erteilung eines Umbau-Auftrages wird dieser Betrag vollständig auf den Kaufpreis des Umbaus angerechnet.

(3) Die Zahlung bei Online-Buchungen erfolgt per Kreditkarte, PayPal oder gängigen elektronischen Zahlungsdiensten über den auf der Website eingebundenen Zahlungsanbieter (Stripe, PayPal). RS Racing erhält vom Zahlungsdienstleister eine Bestätigung des Zahlungseingangs.

(4) Reservierungen von Terminen ohne unmittelbaren Zahlungseingang verfallen automatisch nach 20 Minuten, sofern die Zahlung bis dahin nicht bei RS Racing eingegangen ist.

(5) Preise für Umbau-Aufträge, Reparaturen, Verkaufsgegenstände und Teile werden individuell vereinbart und richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand bzw. der individuellen Vereinbarung. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag wird auf Wunsch erstellt.

(6) Fahrzeugreservierung. Für ein im Verkauf angebotenes Fahrzeug kann über die Website eine Reservierungsgebühr von 500 € gezahlt werden. Mit Eingang der Gebühr hält RS Racing das Fahrzeug 7 Kalendertage zurück und bietet es in dieser Zeit keinem anderen Interessenten verbindlich an. Ein Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt durch die Reservierung noch nicht zustande.

(7) Kommt innerhalb der Reservierungsfrist ein Kaufvertrag zustande, wird die Reservierungsgebühr vollständig auf den Kaufpreis angerechnet. Kommt der Kauf aus Gründen nicht zustande, die der Interessent zu vertreten hat, verfällt die Reservierungsgebühr als Ausgleich dafür, dass RS Racing das Fahrzeug zurückgehalten und anderen Interessenten nicht angeboten hat. Dem Interessenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Gebühr ist.

(8) Die Reservierungsgebühr wird vollständig zurückerstattet, wenn RS Racing das Fahrzeug trotz laufender Reservierung anderweitig verkauft, es nicht übergeben kann oder der Kauf aus Gründen scheitert, die der Interessent nicht zu vertreten hat. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 6 bleibt unberührt.

(9) Bei Reparaturen wird nach Aufwand abgerechnet. Vor Beginn der Arbeit erstellt RS Racing einen Kostenvoranschlag. Die Arbeit beginnt erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kostenvoranschlages durch den Kunden.

§ 5 Termine, Bauzeit und Lieferung

(1) Termine für Beratungen, Reparaturen und Dyno-Läufe werden über das Buchungssystem der Website oder telefonisch vereinbart. Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.

(2) Kann ein Termin durch den Kunden nicht wahrgenommen werden, ist eine kostenfreie Absage bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann RS Racing eine Ausfallpauschale in Höhe des vollen Terminbetrages berechnen.

(3) Die Bauzeit für individuelle Umbauten richtet sich nach Umfang, Verfügbarkeit von Teilen und Auslastung der Manufaktur. Verbindliche Zeitpläne werden im Rahmen der individuellen Vereinbarung festgehalten.

(4) Angegebene Liefer- und Bauzeiten sind Richtwerte, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Zulieferern oder anderen von RS Racing nicht zu vertretenden Umständen verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

(5) Versand von Teilen: Die Versandkosten werden nach dem individuellen Gewicht bzw. Volumen des Auftrags berechnet und dem Kunden vor Rechnungsstellung mitgeteilt.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. über die Website) geschlossen wurden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. bei Warenlieferungen ab Erhalt der Ware.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuelle Umbau-Aufträge und maßgefertigte Teile.

(3) Bei Dienstleistungen (Umbau-Beratung, Reparatur) erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn RS Racing mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch RS Racing verliert.

(4) Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von RS Racing.

(2) Bei individuellen Umbauten bleibt das vom Kunden bereitgestellte Basisfahrzeug im Eigentum des Kunden; die von RS Racing eingebauten Teile gehen jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des Werklohns in das Eigentum des Kunden über.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

(1) Für Werk- und Kaufverträge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) RS Racing gewährt auf die selbst durchgeführten Umbau- und Reparaturarbeiten eine Garantie von 2 Jahren ab Übergabe. Die Garantie umfasst die fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Rennsport-Einsatz, eigenmächtige Veränderungen sowie Bauteile, die nicht von RS Racing geliefert oder verbaut wurden.

(3) Für zugelieferte Teile und Komponenten gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.

(4) Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Übergabe der Sache; bei Unternehmern ein Jahr.

§ 9 Straßenzulassung und Eintragung

(1) Bei Umbauten, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind, übernimmt RS Racing die Vorbereitung der Fahrzeuge für die technische Abnahme durch den TÜV sowie die Einholung der erforderlichen Gutachten und Eintragungen.

(2) Die endgültige Erteilung der Straßenzulassung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Prüforganisation bzw. Behörde. RS Racing kann keine Garantie für die Erteilung einer Zulassung übernehmen, verpflichtet sich aber, alle vernünftigen Anstrengungen zur Erreichung der Zulassung zu unternehmen.

(3) Fahrzeuge, die ausdrücklich als „nur Prüfstand" oder „nicht für den öffentlichen Straßenverkehr" gekennzeichnet oder vereinbart sind, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden.

§ 10 Haftung

(1) RS Racing haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RS Racing beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RS Racing beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) RS Racing haftet nicht für Schäden, die aus einer bestimmungswidrigen Nutzung des Fahrzeugs oder aus Renn- und Wettbewerbseinsatz resultieren.

§ 11 Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden richtet sich nach der Datenschutzerklärung von RS Racing, abrufbar unter Datenschutz.

§ 12 Streitbeilegung

RS Racing ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hüblingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Manufaktur für kompromisslose Superquad-Umbauten. Superbike-Power im Quad-Körper. Hergestellt in Deutschland.

Manufaktur

ProzessÜber unsDyno & TuningEventsGalerieVerkaufTermin buchen

Rechtliches

ImpressumDatenschutzAGB

Werkstatt

Hauptstraße 7, 56479 Hüblingen

0152 06694975 · WhatsApp

© 2026 RS Racing · Manufaktur. Alle Rechte vorbehalten.

Hergestellt in Deutschland